Entlassungsabfindungen müssen ab nun ebenfalls nur per Banküberweisung erfolgen



Nach Löhnen, Gehältern und sonstigen Bezügen wurde von der Arbeitsministerin Efi Achtsioglou beschlossen dass auch die Zahlung der Entlassungs-Abfindung der Arbeitnehmer auf dem privaten Sektor von den Arbeitgebern mittels eines Bankkontos oder Zahlungskontos erfolgen werden soll. Das Gesetz tritt ab 1. Juli 2019 in Kraft. Auch für Praktikanten gibt es neue Regelungen.

Es sei angemerkt, dass allgemein auch Löhne, Gehälter und diverse Bezüge bargeldlos zu zahlen sind, damit die Arbeitgeber die entsprechenden Aufwendungen nachweisen und geltend machen können.

Spezieller sind in Umsetzung des am 5. Mai 2019 im Parlament mit einer breiten Mehrheit verabschiedeten Gesetzes die Arbeitgeber ab dem 01 Juli 2019 verpflichtet, die Entlassungs-Abfindung der Arbeitnehmer auf dem privaten Sektor ausschließlich auf Zahlungskonten der Berechtigten zu entrichten. Ebenfalls sind die Arbeitgeber verpflichtet, sowohl für die Zahlung der Entlassungs-Entschädigungen als auch für jede Lohnzahlung jeweils die Begründung und den Zeitraum anzuführen, auf den sie sich bezieht..


Es sollte angemerkt werden, dass erst im Mai 2016 (!) die obligatorische Zahlung der Bezüge der Arbeitnehmer auf dem privaten Sektor per Bank- oder Zahlungskonto zur Pflicht wurde. Diese Regelung trägt zum Schutz der fundamentalen Rechte der Arbeitnehmer und zur vollständigeren Kontrolle der Verpflichtungen der Arbeitgeber hinsichtlich der Entrichtung des geschuldeten Lohns und der Versicherungsbeiträge zu. Das Arbeitsministerium betonte diesbezüglich: „Die Regierung setzt ihre Schritte zur Stärkung der Rechte der Arbeitnehmer und ihres Schutzes vor Willkür-Phänomenen fort.„

Der Grund für diesen Beschluss der Ministerin war dass Arbeitnehmer oft unter Androhung des Verlusts des Arbeitsplatzes dazu gebracht wurden, Bescheinigungen über in Wirklichkeit nie erhaltene Bezüge zu unterschreiben. Natürlich kann es auch Fälle geben wo Arbeitnehmern das Geld zwar überwiesen wird aber dann bar zurückgefordert wird, jedoch obliegt es nun dem Arbeitnehmer ob er das auch macht, da man das Geld ja zumindest schon in der Tasche hat. Generell werden es bzw. machen es schon diverse Arbeitgeber, jedoch sind es wenigere als vorher aus offensichtlichen Gründen. Die Tatsache dass neulich beschlossen wurde dass man Entlassungen nun ernst begründen muss, hält - theoretisch - einen Arbeitgeber davon ab jemanden zu entlassen nur weil man ihm....das überwiesene Geld nicht bar wieder zurück auf die Hand gibt.

Zum Schluss sollte noch erwähnt werden dass die Arbeitsministerin Frau Achtsioglou während ihrer Rede im Parlament betonte dass man junge Praktikanten auch mit einbegreifen solle. Deswegen wird in der gleichen Gesetzänderung nun auch festgesetzt dass der/die Lohn/Entschädigung für ein bezahltes Praktikum in einem Privatunternehmen für Schüler, Studenten usw. auch per Überweisung stattzufinden hat.

Quelle: dikaiologitika.gr


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