Wichtige neue Vorschriften zur Einreise nach Griechenland! Auch Internationale Messe Thessalonikis im September abgesagt

Angesichts steigender Infektionszahlen hat die griechische Regierung am Montag neue Sofortmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus angekündigt. Auch die Internationale Messe Thessaloniki (TIF), die Anfang September hätte stattfinden sollen, wurde abgesagt.

Wie die stellvertretende Regierungssprecherin Aristotelia Peloni mitteilte, werde Premierminister Kyriakos Mitsotakis am 5. September in Thessaloniki zwar vor einem begrenzten Publikum eine Rede halten, die 85. Messe selbst werde jedoch nicht stattfinden. Ehrengastland war für 2020 Deutschland - es gab ein großes Interesse deutscher Unternehmen teilzunehmen, selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel war als Besucherin zu erwarten.

Auch hinsichtlich der Einreise nach Griechenland wurden neue Vorschriften verkündet: 

-  Reisende aus ausgewählten Ländern müssen ab dem 17. August einen negativen Corona-Test (PCR Test) vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Dies betrifft nach dem derzeitigen epidemiologischen Stand die Länder Schweden, Tschechien, Belgien, Spanien und die Niederlande. Der Test muss im Herkunftsland durchgeführt worden sein und nicht in Griechenland.

- Gleiches gilt für die Einreise über die Festlandsgrenzen. 
Man muss ab dem 17. August einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Dies betrifft Einreisende aus allen Ländern, auch griechische Staatsbürger

- Am nordgriechischen Grenzübergang Kakavia wurde auch eine Einreise-Obergrenze von 750 Personen pro Tag erlassen. Diese gilt ab dem 16. August.

- Des Weiteren sind sämtliche Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer stehen, vorerst ausgesetzt. Dieses Verbot gilt etwa für Konzerte und sonstige Aufführungen. Zudem dürfen Bars, Restaurants und ähnliche Einrichtungen vom 11. bis zum 23. August in bestimmten Teilen des Landes nicht länger als bis Mitternacht geöffnet haben. Dies gilt für die Regionen Kreta, Ostmakedonien und Thrakien; die regionalen Einheiten von Thessaloniki, Chalkidiki, Larissa und Korfu sowie für die Gemeinden Mykonos, Paros, Santorini, Volos, Katerini, Rhodos, Antiparos, Zakynthos und Kos. Bei Bedarf kann diese Regelung auch auf andere Regionen und Gemeinden ausgeweitet werden, wurde mitgeteilt. 

Quellen: griechenland.net ,  government.gov.gr

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