Gerichtsurteil: Kfz-Steuern verjähren in Griechenland nach 5 Jahren - Schluss mit...20-jähriger Rückverfolgung


Griechenlands Verwaltungsgerichtshofs verpflichtete die Steuerbehörden zu einer maximal fünfjährigen Verjährungsfrist für Schulden aus Kraftfahrzeugsteuern. In Griechenland setzt der Oberste Verwaltungsgerichtshof (STE) mit einem Urteil einen Verjährungs-Horizont von fünf Jahren für die von der Steuerbehörde allen Autofahrern auferlegten Geldstrafen, die für ihre Fahrzeuge die Kraftfahrzeugsteuern nicht bezahlt haben.

Der höchste Gerichtshof des Landes stellt in völliger Harmonisierung mit der sich auf Steuerdifferenzen beziehenden Rechtsprechung klar, dass in den Fällen einer Nichtentrichtung von Kraftfahrzeugsteuern die Forderungen der Steuerbehörde keine 20-jährige, sondern nur eine 5-jährige Verjährung haben.

Der vor dem Verwaltungsgerichtshof angelangte Fall bezog sich auf einen Revisionsantrag des „Stufenübergreifenden Sonderverbands des Regionalbezirks Attikas“ (EDSNA), sprich des zuständigen Trägers für Feststoffabfälle Attikas, wegen der Verhängung von Kraftfahrzeugsteuern und Geldstrafen ab dem Jahr 1998.

Laut der Urteilsbegründung des Gerichts (Reflexion 6) „… können 20 Jahre nicht als einleuchtende, dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit angemessene Dauer der regulären Verjährungszeit steuerlicher Forderungen betrachtet werden„. Ebenfalls gemäß dem Gericht „… haben die wie vorstehenden Bestimmungen angesichts des sich aus dem Rechtsstaatsprinzips ableitenden Prinzip der Rechtssicherheit den Sinn, dass eine Feststellung der Kraftfahrzeugsteuer im Fall einer Nichtentrichtung oder ihrer gekürzten Zahlung sowie auch der eventuell geschuldeten Geldstrafen nicht nach dem Verstreichen von fünf Jahren ab dem Ende des Kalenderjahrs fortbestehen kann, für das diese geschuldet werden (siehe StE 2656/2018)„.
 
Dieses Urteil bewegt sich im selben Geist mit dem Urteil Nr. 1738/2017 des Plenums des Gerichts, das geurteilt hatte, die Verjährung müsse – insgesamt – eine einleuchtende Dauer haben, auf dass: a) die Ausübung einer effizienten Prüfung möglich ist, ohne dass jedoch die Untätigkeit der zuständigen Verwaltungsbehörden gefördert wird, zu der die große Dauer der Verjährungszeit ermutigt, und b) die Regierten nicht einer langen Rechtsunsicherheits-Periode oder der Gefahr ausgesetzt bleiben, nicht mehr in der Lage zu sein, sich nach dem Verstreichen einer langen Zeit gebührend gegen eine einschlägige Prüfung zu verteidigen, aber auch den aus dieser Prüfung hervorgehenden wirtschaftlichen Sanktionen zu begegnen.

Übrigens, was die Kfz-Steuer für 2021 angeht, so wurde eine verlängerte Zahlungsfrist von der Regierung neulich angekündigt: aufgrund der Pandemie, hat man anstatt bis zum 31.12.2020, nun zwei Monate mehr Zeit um diese zu bezahlen.


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