Griechenland führt Wohngeld ein - Über 400.000 Familien profitieren davon



Über 400.000 Haushalte in Griechenland werden ab nun ein Recht auf eine staatlichen Zuschuss für ihre Mieten haben. Es war ein seit längerer Zeit angestrebtes Ziel - schon seit 2017 gab es Berichte darüber - der Regierung um die Sozialpolitik weiter zu stärken und dass von vielen Familien schon lange erwartet wird. Nun ist es soweit denn Ende Februar beginnen die Anträge mit rückwirkender Wirkung zum 1.1.2019. 

In anderen europäischen Ländern ist man in dieser Sache schon weit fortgeschrittener und gilt sogar als selbstverständlich, etwas was bisher in Hellas nicht unbedingt der Fall war. Übrigens handelt es sich auch um ein kleines Wahlversprechen dass aber mit der Zeit wohl eher in Vergessenheit geriet. Diese Sozialhilfe wird dem Staatshaushalt jährlich 500 Mio. Euro kosten. Die Anträge werden aus Kostengründen, Transparenz und Schnelligkeit online erfolgen, wie es schon in sehr vielen andere Hilfen mittlerweile auch der Fall ist. Berechtigt sind sogar Kreditnehmer, diejenigen die in der Vergangenheit einen Kredit nahmen um sich den Hauptwohnsitz zu kaufen (oder zu bauen) und nun jetzt sich schwer tun die monatlichen Raten zu bezahlen. Insofern kann man sogar von einem indirektem Weg des Flusses staatlichen Geldes Richtung Banken reden.

260.000 Haushalte (1/5 aller Haushälter also die auf Miete sind) bekommen den Zuschuss

Der Betrag wird zwischen 70 – 210 Euro pro Monat (also 840 – 2.500 Euro pro Jahr) liegen, wenn bestimmte Einkommenskriterien natürlich erfüllt werden.

Die Höhe des Zuschusses setzt sich so zusammen:

– Ein-Personen-Haushalt: 70 Euro (in der Regel entspricht das ca. 1/3 der Miete in Hellas für kleine Wohnungen für eine Person)

– Haushalt bestehend aus zwei erwachsenen Mitgliedern: 105 Euro

– ein Haushalt, bestehend aus drei Mitgliedern oder einer Ein-Eltern-Familie mit einem minderjährigen Mitglied: 140 Euro

– ein Haushalt, der aus vier Mitgliedern  oder einem Elternteil mit zwei Kindern besteht: 175 Euro

– ein Haushalt, der aus 5 Mitgliedern oder einem Elternteil mit drei minderjährigen Mitgliedern besteht und mehr: 210 Euro

Das gesamte Haushaltseinkommen darf nicht mehr als 7.000 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt  betragen, plus 3.500 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Das Gesamteinkommen darf, unabhängig von der Zusammensetzung des Haushalts, nicht mehr als 21.000 Euro pro Jahr betragen. Diese Obergrenze jedenfalls liegt über dem - offiziellem - durchschnittlichem Jahreseinkommen der griechischen Familien. Genauer gesagt:

– Ein-Personen-Haushalt: 7.000 Euro

– Haus bestehend aus zwei erwachsenen Mitgliedern: 10.500 Euro

– einem Haushalt, bestehend aus drei Mitgliedern oder einer Ein-Eltern-Familie mit einem minderjährigen Mitglied: 14.000 Euro

– ein Haushalt, der aus vier oder einer Ein-Eltern-Familie mit zwei kleineren Mitgliedern besteht: 17.500 Euro

– ein Haushalt, der aus 5 Mitgliedern und mehr oder einer Ein-Eltern-Familie mit drei minderjährigen Mitgliedern besteht und mehr: 21.000 Euro

Der steuerpflichtige Gesamtwert der unbeweglichen Immobilie des Haushalts darf insgesamt den Betrag von 120.000 Euro für den Einpersonenhaushalt nicht überschreiten, für jedes weitere Mitglied um 15.000 Euro erhöht und nicht mehr als 180.000 Euro egal wie groß der Haushalt dann ist. 

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses wird sein, dass ein elektronischer Mietvertrag vorhanden ist (sprich, der Mietvetrag soll dem Finanzamt schon elektronisch übermittelt worden sein - etwas was erst in den letzten Jahren geschieht - damit dem Amt bekannt ist dass der Eigentümer etwas jemandem mietet und Geld dafür kriegt).

Der Zuschuss ist steuerfrei, unterliegt keiner Gebühr, darf nicht beschlagnahmt werden oder mit bereits festgestellten Schulden an den Staat, Privatpersonen oder Kreditinstituten verrechnet werden. Jeglicher Verstoß ist den Behörden zu melden. Auch wird dieses Geld nicht beim Einkommen mitberechnet wenn es darum geht zum Beispiel Kindergeld oder andere Sozialhilfeeinkommen zu kriegen. Der Antrag des Mieters erfolgt auf einer speziellen elektronischen Plattform über die dann die notwendigen Überprüfungen mit TaxisNet (das Portal für die Steuerzahler) automatisch erfolgen damit festgestellt wird ob man auch wirklich auf Miete wohnt (deswegen muss der Mietvertrag auch dem Finanzamt elektronisch zur Verfügung gestellt sein).

Anträge für Haushalte, deren Mitglieder auf Basis der letzten Einkommensteuererklärung unter die Bestimmungen der Luxussteuer fallen oder die Ausgaben für die Vergütung der Yachtbesatzung deklarieren oder die Ausgaben für eine Yachtbesatzung angaben oder über 1.500 Euro an Privatschulen vergeben oder Ausgaben für Hausangestellte, Autofahrer, eigene Lehrer und andere Mitarbeiter im Haus haben, werden strikt abgelehnt.


Es profitieren vor allem junge Menschen

Auf der Grundlage der Daten des Arbeitsministeriums werden 75,3 Prozent der Menschen bis 44 Jahre alt sein

Konkret werden 32,1% (214,126) Personen bis 17 Jahre als als Mitglieder oder Einzel-Personen Haushalte mit inbegriffen sein.

-6,9% der Begünstigten (46 270 Personen) werden jung sein, zwischen 18 und 24 Jahren
-15,5% der Begünstigten (103.496 Personen) werden zwischen 25 und 34 Jahre alt sein
-20,8% der Begünstigten (138.487) werden Jugendliche zwischen 35 und 44 Jahre alt sein
-11,6% der Begünstigten (77.434 Personen) werden zwischen 45 und 54 Jahre alt.
-5,1% der Begünstigten (33.846 Personen) werden zwischen 55 und 64 Jahren und schließlich
-8% der Begünstigten (53.415 Personen) über 65 Jahre

Darüber hinaus haben diejenigen, die einen Hypothekendarlehen erhalten haben, auch Anspruch auf diese Summen, um sie über die Rückzahlung der Raten hinaus zu erleichtern, wenn der Wert der Immobilie nicht mehr als 250.000 Euro beträgt und der Rest des Darlehens nicht mehr als 130.000 Euro beträgt. Betroffen sind 180.000 Haushalte (460.000 Menschen) und wird 200 Millionen Euro kosten. 

Quellen: dikaiologitika.gr & neaselida.gr & news247.gr


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