Ex-Minister der ND für Verstoß gegen eigene Mitarbeiterin schuldig gesprochen - Tausende Euros Entschädigung auferteilt
Der ND-Abgeordnete (Insel Chios) Notis Mitarakis wurde durch ein Athener
Gerichtshofs im Fall der Klage eines ehemaligen Mitarbeiters in seinem
politischen Büro wegen Verstößen gegen das Arbeitsrecht im Vierjahreszeitraum
2011-2015 als schuldig gesprochen. Die Ironie, von 2012 bis 2015 war er Vizeminister für Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit. Das gute Beispiel was Arbeitsrechte jedoch angeht, gab er nicht vor obwohl er theoretisch mit diesem Ressort ja versuchte Arbeitsplätze zu schaffen, Plätze die er bereitstellte waren nicht besonders legal anscheinend.
Die alleinerziehende Mutter eines minderjährigen Kindes
wurde von N. Mitarakis mündlich (!) und ohne Grund von ihrer Arbeit gefeuert, ohne ihre
gesetzliche Entschädigung zu bekommen denn schriftlich erfolgte keine Kündigung. Sie war nicht mal als Mitarbeiterin in den Lohnlisten vom IKA (Soziale Versicherung) angemeldet.
Nach dem Urteil des Gerichts wurde der Kläger tatsächlich
als Sekretär mit einem Arbeitsvertrag im politischen Büro des Arbeitgebers
angeworben und wies N. Mitarakis Behauptung zurück, sie sei ehrenamtlich tätig
gewesen (für die Partei also unterstützend einen Politiker).
Sie arbeitete vor allem während der Wahlperioden über die
Arbeitszeit hinaus, an Wochentagen sowie an Wochenenden und Feiertagen und für
einen Zwölf-Stunden-Tag, ohne dass sie für diese Überstunden bezahlt wurde.
Das Gericht urteilte, dass der mutmaßliche „Leihvertrag“ des
Arbeitgebers mit der Supermarktkette BAZAAR SA unbegründet sei. Aus
juristischen Kreisen des Politikers hieß es dass die Frau in diesem Supermarkt
angestellt war und nie für ihn gearbeitet hat. Die ND gab sich zu dem Fall
nicht bekannt, man sieht über den Fall weg (vor den Wahlen möchte man eh nicht
vieles sagen was der Partei schaden könnte, der Schutz des pädophilen Georgiadis hat der ND ja neulich schon eh einen schlechten Ruf gebracht).
Dieselben Kreise argumentierten, der Fall sei für die
Mitarbeiterin von der Arbeitsinspektion Inspektion negativ bewertet worden. In
dem Befund des Arbeitskontrolleurs jedoch hieß es: "Das Zivilgericht soll
das letzte Wort fallen lassen nachdem es sich auch den Fall anschaue ".
So wird nach dem Gerichtsurteil das Vorhandensein eines
Arbeitsvertrages zwischen den Parteien auch dadurch verstärkt, dass die
Mitarbeiterin die Schlüssel zum politischen Büro von Notis Mitarakis hatte, da
die Schlüssel dieses Büros nur der Leiter des politischen Büros des
Angeklagten, N. Mitarakis selbst und der ehemalige Sekretär jedes Mal haben.
Das Gericht begründete die Klägerin damit, dass sie im
Oktober 2015 tatsächlich entlassen wurde, ohne Entschädigung und mündlich, also
illegal. Darüber hinaus wurde als unbegründet die Behauptung von N.
Mitarakis abgelehnt, dass es angeblich nicht notwendig war Personen im Büro einzustellen da man vom Staat aus entweder Beamte aus anderen Behörden bekommen durfte für eine Zeit lang oder auch befristet Personen durch den Staat einzustellen.
Das Gericht aber konterte damit: "Im Mai 2012
als er wieder gewählt wurde, war die Zahl der Beamten, die er in seinem
politischen Amt beschäftigen konnte, schon erreicht".
"Keine Sorge, du wirst keinen einzigen Euro von mir
verlieren", "geht es gut in den Wahlen dann wirst du für alles
bezahlt, was du verdient hast", versuchte sie vor der Wahl N. Mitarakis zu
beruhigen, wie sie behauptet. Im Organigramm seines Büros aber dass der Partei vorliegt wurde der Name der Frau als Sekretärin angeführt. Außerdem sagte eine ehemalige Beraterin des Politikers gegen ihn aus und schlug sich auf der Seite der Frau und meinte dass sie wahrlich bei ihm anwesend war und arbeitete.
Das Gericht verpflichtet N. Mitarakis, der Frau insgesamt
6.601.94 Euro zu zahlen, wobei die gesetzlichen Zinsen ab dem Zeitpunkt, an dem
jede einzelne Zuteilung bis zur Rückzahlung anfallen.
Was den Antrag des Antragstellers betrifft, eine einjährige Freiheitsstrafe
gegen Notis Mitarakis als Mittel zur Vollstreckung des Urteils einzulegen, wies
das Gericht es zurück, da es keine außergewöhnlichen Umstände einer Anklage
gebe um eine Persönliche Haft anzuordnen.
Quellen: rp.news , versch. Medienquellen
Kommentare
Kommentar veröffentlichen