Ex-Minister der ND für Verstoß gegen eigene Mitarbeiterin schuldig gesprochen - Tausende Euros Entschädigung auferteilt



Der ND-Abgeordnete (Insel Chios) Notis Mitarakis wurde durch ein Athener Gerichtshofs im Fall der Klage eines ehemaligen Mitarbeiters in seinem politischen Büro wegen Verstößen gegen das Arbeitsrecht im Vierjahreszeitraum 2011-2015 als schuldig gesprochen. Die Ironie, von 2012 bis 2015 war er Vizeminister für Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit. Das gute Beispiel was Arbeitsrechte jedoch angeht, gab er nicht vor obwohl er theoretisch mit diesem Ressort ja versuchte Arbeitsplätze zu schaffen, Plätze die er bereitstellte waren nicht besonders legal anscheinend. 

Die alleinerziehende Mutter eines minderjährigen Kindes wurde von N. Mitarakis mündlich (!) und ohne Grund von ihrer Arbeit gefeuert, ohne ihre gesetzliche Entschädigung zu bekommen denn schriftlich erfolgte keine Kündigung. Sie war nicht mal als Mitarbeiterin in den Lohnlisten vom IKA (Soziale Versicherung) angemeldet. 

Nach dem Urteil des Gerichts wurde der Kläger tatsächlich als Sekretär mit einem Arbeitsvertrag im politischen Büro des Arbeitgebers angeworben und wies N. Mitarakis Behauptung zurück, sie sei ehrenamtlich tätig gewesen (für die Partei also unterstützend einen Politiker).
Sie arbeitete vor allem während der Wahlperioden über die Arbeitszeit hinaus, an Wochentagen sowie an Wochenenden und Feiertagen und für einen Zwölf-Stunden-Tag, ohne dass sie für diese Überstunden bezahlt wurde.

Das Gericht urteilte, dass der mutmaßliche „Leihvertrag“ des Arbeitgebers mit der Supermarktkette BAZAAR SA unbegründet sei. Aus juristischen Kreisen des Politikers hieß es dass die Frau in diesem Supermarkt angestellt war und nie für ihn gearbeitet hat. Die ND gab sich zu dem Fall nicht bekannt, man sieht über den Fall weg (vor den Wahlen möchte man eh nicht vieles sagen was der Partei schaden könnte, der Schutz des pädophilen Georgiadis hat der ND ja neulich schon eh einen schlechten Ruf gebracht).

Dieselben Kreise argumentierten, der Fall sei für die Mitarbeiterin von der Arbeitsinspektion Inspektion negativ bewertet worden. In dem Befund des Arbeitskontrolleurs jedoch hieß es: "Das Zivilgericht soll das letzte Wort fallen lassen nachdem es sich auch den Fall anschaue ".
So wird nach dem Gerichtsurteil das Vorhandensein eines Arbeitsvertrages zwischen den Parteien auch dadurch verstärkt, dass die Mitarbeiterin die Schlüssel zum politischen Büro von Notis Mitarakis hatte, da die Schlüssel dieses Büros nur der Leiter des politischen Büros des Angeklagten, N. Mitarakis selbst und der ehemalige Sekretär jedes Mal haben.

Das Gericht begründete die Klägerin damit, dass sie im Oktober 2015 tatsächlich entlassen wurde, ohne Entschädigung und mündlich, also illegal. Darüber hinaus wurde als unbegründet die Behauptung von N. Mitarakis abgelehnt, dass es angeblich nicht notwendig war Personen im Büro einzustellen da man vom Staat aus entweder Beamte aus anderen Behörden bekommen durfte für eine Zeit lang oder auch befristet Personen durch den Staat einzustellen.

Das Gericht aber konterte damit: "Im Mai 2012 als er wieder gewählt wurde, war die Zahl der Beamten, die er in seinem politischen Amt beschäftigen konnte, schon erreicht".

"Keine Sorge, du wirst keinen einzigen Euro von mir verlieren", "geht es gut in den Wahlen dann wirst du für alles bezahlt, was du verdient hast", versuchte sie vor der Wahl N. Mitarakis zu beruhigen, wie sie behauptet. Im Organigramm seines Büros aber dass der Partei vorliegt wurde der Name der Frau als Sekretärin angeführt. Außerdem sagte eine ehemalige Beraterin des Politikers gegen ihn aus und schlug sich auf der Seite der Frau und meinte dass sie wahrlich bei ihm anwesend war und arbeitete. 

Das Gericht verpflichtet N. Mitarakis, der Frau insgesamt 6.601.94 Euro zu zahlen, wobei die gesetzlichen Zinsen ab dem Zeitpunkt, an dem jede einzelne Zuteilung bis zur Rückzahlung anfallen.
Was den Antrag des Antragstellers betrifft, eine einjährige Freiheitsstrafe gegen Notis Mitarakis als Mittel zur Vollstreckung des Urteils einzulegen, wies das Gericht es zurück, da es keine außergewöhnlichen Umstände einer Anklage gebe um eine Persönliche Haft anzuordnen.

Quellen: rp.news , versch. Medienquellen


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